Rückerstattung von Ausbildungskosten

Verlässt man sein bisheriges Unternehmen, so kann die Verpflichtung Ausbildungskosten zurückzahlen zu müssen eine herbe finanzielle Belastung sein. Dazu gibt es eine wichtige Klarstellung des Gesetzgebers, nämlich, der Rückerstattungsbetrag muss nach Monaten aliquotiert werden. Das heißt die Kosten werden von Monat zu Monat weniger.

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