EU-Datenschutz-Grundverordnung; Wichtige Änderungen für HR ab Mai 2018

HR-Abteilungen sind von den Änderungen des datenschutzrechtlichen Umfelds besonders betroffen, denn sie verfügen über eine Vielzahl von personenbezogenen Daten und auch besonders schutzwürdigen Daten, wie etwa religiöse Überzeugung oder Gewerkschaftszugehörigkeit. HR-Abteilungen sind gleichzeitig Drehscheibe für die Weitergabe unterschiedlichster Daten an Einrichtungen wie Finanzamt, Sozialversicherung oder Arbeitsinspektorat. Ab 25. Mai 2018, dem Datum des Wirksamwerdens der EU-Datenschutz-Grundverordnung, müssen alle Betriebe die neuen Datenschutzregeln einhalten.

Mehr dazu auf jobnews.at