Datenschutzbeauftragter

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe, ein aus den Vertretern aller europäischen Datenschutzbehörden bestehendes unabhängiges Beratungsgremium der Europäischen Kommission, setzt sich in der aktuellen „Guideline WP 243“ mit der Rolle des Datenschutzbeauftragten auseinander.

Der oder die Datenschutzbeauftragte soll

  • Pflichten und Aufgaben in vollständiger Unabhängigkeit ausüben können;
  • regelmäßig an den Meetings des oberen und des mittleren Managements teilnehmen und
  • so rechtzeitig in den Entscheidungsprozess eingebunden werden, sodass eine adäquate Beratung gewährleistet ist und die Meinung entsprechend Berücksichtigung findet.

Lesen Sie mehr dazu in meinem Beitrag in anwalt aktuell bzw. hier in diesem pdf: aa_2017-01 Datenschutzbeauftragter

Die Guideline WP 243 finden Sie hier: